Energieberatung und Energieausweis
Individuelle Beratung anhand der aktuellen Gesetzeslage
Leistungen: Energieberatung und Energieausweis
Zu Energieberatung gehört die eingehende Analyse des Gebäudes mit Feststellung der spezifischen Besonderheiten wie z.B. der Lage, Hierbei werden die Möglichkeiten untersucht, wie eine sinnvolle Verbesserung der Gebäudehülle und –technik aussehen könnte und wann sich die energetischen Maßnahmen amortisieren. Dabei muss der Fokus immer auf einem verträglichen und gesundem Raumklima liegen.
Beim Neubau können die neuesten Techniken und Baustoffe für die Erstellung eines energiesparenden Gebäudes in sinnvoller Art und Weise eingesetzt werden, damit das Gebäude dauerhaft gesund erhalten bleibt und gleichzeitig eine maximale Schonung aller Ressourcen erzielt wird. Im Bestandsgebäude ist ein gesundes Raumklima und die Ressourcenschonung ebenfalls das Hauptziel. Hier muss jedoch für die vorhandene Gebäudesubstanz der eine oder andere sinnvolle Kompromiss gefunden und eingesetzt werden. Hier kann weniger oftmals mehr sein.
Bei besonders energiesparenden Neubauten oder Bestandsgebäuden kann bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau eine Förderung beantragt werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Maß der Energieeinsparung. Je besser die Einsparung, desto höher die Fördersumme. Die Förderung von einzelnen Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs ist ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dazu gehören u. a. der Austausch der Heizung, der Dämmung von Außenwänden, Dächern, Decken etc.
Das Thema Energiesparen nimmt einen immer größeren Platz in der Gesellschaft ein. Immer neue, verschärfte Vorschriften werden erlassen.
Die neuen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 sind seit 1. Mai 2014 in Kraft.
Ob Energieberatung bei Neu-, Altbauten – wir wissen Rat. Wir beschäftigen uns kritisch mit diesem Thema und finden für Ihr Objekt die optimale Lösung.
Die Erstellung von Energieausweisen gehört ebenfalls zu unseren Aufgabengebieten.
Bei Verkauf oder Vermietung eines Objekts schreibt der Gesetzgeber die Vorlage eines Ausweises vor. Muss es der Energiebedarfsausweis sein oder ist der Einsatz eines Energieverbrauchsausweis möglich?
Mit dem Bestandsenergieausweis wird der jährliche Heizenergieverbrauch Ihrer Immobilie als Primär- und Endenergie in kwh/m²a festgestellt. Sinnvolle Tipps zur energetischen Modernisierung geben wir gerne.
Energieberatung/-Ausweis
Regenerative Energien für Wohnungs- und Nichtwohnungsbau