Restaurierung und Instandhaltung
Restaurierungen und Umbauten von denkmalgeschützten Gebäuden erfordern spezielle Kenntnisse
Leistungen:
Die Einstufung eines als Denkmal geschützten Gebäudes wird in einem Gutachten festgestellt und einer Denkmalliste eingetragen.
Kriterien für den Denkmalschutz
- Geschichtliche Hintergrund
- Wissenschaftliche Bedeutung
- Künstlerische Relevanz
- Lokaler und überregionaler Stellenwert
- Öffentliches Interesse am Erhalt eines Gebäudes
- Städtebauliche Gründe
- Historischen Strukturen
- Ausstattungsstücke des Inneren
Welche dieser Kriterien in welcher Ausprägung und Intensität vorliegen, muss in einem wissenschaftlichen Gutachten festgestellt werden.
Wir klären für Sie, ob Ihre Umbauwünsche umgesetzt werden können.
Es gibt Sanierungsmaßnahmen, für die bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde ein Genehmigungsantrag mit allen erforderlichen Unterlagen (Baubeschreibung, Lageplan, Fotografien, Beschreibung der Maßnahme usw.) eingeholt werden muss. Dies kann sogar schon bei einem Fassadenanstrich notwendig werden.
Es sind alle Maßnahmen genehmigungspflichtig, die das Erscheinungsbild oder die Substanz des Baudenkmals verändern.
Beispiele:
- Abriss und Entkernung
- Einbau von Treppen und Aufzügen
- Putzarbeiten und Anstrich
- Erneuerung von Fenstern, Türen, Wandverkleidungen und Dacheindeckungen
- Einbau von Schaufenstern und Werbeanlagen
- Energetische Sanierung
- Statische Eingriffe
- Neubauten in der Umgebung eines Baudenkmals
Die Auseinandersetzung mit dem historischen Kontext eines Gebäudes schafft die Entscheidungsgrundlagen für denkmalpflegerisches Handeln.
Durch einen fachlich fundierten Umgang mit dem Bauwerk, können Sanierungskonzepte präzise beurteilt und auch substanzgerecht umgesetzt werden.
Aufgabenbereiche:
- Architekturgeschichtliche Recherchen zu Objekt und Kontext
- Erstellen von Baualtersplänen, zeichnerische Rekonstruktion
- Verformungsgerechte Aufmaße (digitale Aufmaße, Photogrammetrie)
- Schadenskartierungen
- Baualters- und Bauphasenkartierungen
- Sicherungs- und Reparaturkonzepte
- Abbruchdokumentationen
- Auswertung von Unterlagen
- Dokumentation von Archivalien
Um den denkmalpflegerischen Wert von Gebäuden bewerten zu können, führen wir Bestandsaufnahmen durch.
Aspekte eines denkmalpflegerischen Gutachten:
- Bau- und Nutzungsgeschichte
- Dokumentation des Gebäudezustandes
- Untersuchung nach Denkmalschutzgesetzen des jeweiligen Bundeslandes
- Bauhistorische Recherchen
Sie setzen Kenntnisse über Geschichte, historische Bausubstanz und -materialien ebenso voraus wie die Fähigkeit daraus eine, den Wünschen des Besitzer entsprechend maßgeschneiderte Wohn- und Nutzungslösung zu entwickeln und zu realisieren.
Hierbei ist eine enge und einvernehmliche Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der unteren Denkmalpflegebehörde gefragt. Ebenso braucht es ein spezielles Know How, um moderne Materialien, Formen und Gestaltungselemente zu einem stimmigen Ensemble zusammenzufügen.
Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir ein Konzept - maßgeschneidert für Sie.
Sie sind Besitzer eines alten Hauses oder Anwesens? Alte Bausubstanz und modernes Wohnen mit allen Vorzügen ist kein Widerspruch. Denkmalpflege und denkmalgerechtes Bauen bedeutet die Fortführung bzw. Belebung alter, traditioneller Baukultur ohne auf die Annehmlichkeiten zeitgemäßer Technik, Gestaltung und Wohnkomfort zu verzichten.
Die vielen von uns betreuten Objekte geben uns Sicherheit und das nötige Einfühlungsvermögen. Neben den vielen Pflichten, die Sie als Besitzer einer denkmalgeschützten Immobilie haben, gibt es auch steuerliche Vorteile. Durch ein Förderprogramm der KfW für den Bereich der Denkmalpflege sind finanzielle Zuschüsse möglich.
Wir helfen Ihnen nicht nur bei der Realisierung Ihres Bauvorhabens, sondern beraten Sie auch gerne bei Fragen zu:
- Gesetzlichen Auflagen
- Steuervorteilen bei Erwerb oder Sanierung eines Denkmals
- Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten
- Pflichten des Eigentümers
Beratungsgespräch
Wir beraten Sie bei allen Fragen zu Restaurierung und Instandhaltung