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Entwurf und Planung

Der Entwurf setzt den Anfangspunkt

Leistungen: Entwurf und Planung

Grundlagenermittlung

Erste Überlegungen, Gespräche zur Definition der wesentlichen Wünsche und Forderungen des Bauherrn, Klärung der Aufgabenstellung und Besprechung zur Lage und Besonderheit des Grundstücks, Abstecken der Kostenrahmens. 

Vorplanung

Erarbeitung eines Planungskonzepts, Abstimmung mit dem Auftraggeber, skizzenhafter Vorentwurf des Gebäudes und Erläuterungen, erste Kostenschätzung und Prüfung der notwendigen Beteiligung der Fachfirmen, z. B. Bodengutachter, Tragwerksplaner und Haustechniker. Im Zweifelsfall sollte in unklaren Fällen in der Phase der Vorplanung auch eine Bauvoranfrage gestellt werden, um Planungssicherheit zu erlangen.

Entwurfsplanung

Aufstellung eines stimmigen Planungskonzepts und Erstellung eines konkreten Lösungsvorschlags als Grundlage der Genehmigungsplanung. Integration aller Fachplaner; Überlegungen und Vorberechnung zu Schall- und Wärmeschutz. Kostenberechnung nach DIN 276 auf Grundlage der Entwurfsplanung.

Genehmigungsplanung

Erstellung des Baueingabeplans sowie den erforderlichen Formularen und Berechnungen. Diese werden von den Gemeinden geprüft und beschlossen. Dann erfolgt die Weitergabe an die Kreisverwaltung als genehmigende Behörde. Die Baugenehmigung wird erst mit der Eingabe der statischen Berechnung und des Wärmeschutznachweises gültig.

Ausführungsplanung

Erstellung der Werkpläne wie Grundrisse, Schnitte und Details in den notwenigen Maßstäben bis zur Größe 1:1, mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, sowohl zeichnerisch als auch textlich, auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die ausführenden Firmen am Bau.

Nur in vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen Bauherrn und Planer kann ein Bauwerk entstehen, das den Vorstellungen des Bauherrn entspricht. Es soll architektonisch anspruchsvoll sein, gleichzeitig maßvoll mit Ressourcen und Kapital umgegangen werden.

Ein guter Entwurf entscheidet erheblich über die Unterhaltungskosten des Gebäudes und entlastet die Umwelt dauerhaft. Um Ihnen eine Vorstellung des Entwurfs Ihres Gebäudes zu geben, wird bereits in dieser Phase mithilfe moderner Computerprogramme ihre Vorstellung visualisiert, alternativ kann ein  3D – Modell erstellt werden.

Der Entwurf und die Planung teilen sich in die Leistungsbilder Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung. In der Leistungsphase Grundlagenermittlung wird die Aufgabenstellung geklärt und es erfolgt eine ausführliche Beratung zum Leistungsbedarf. Die Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer, an der Planung Beteiligter wird getroffen. Außerdem erfolgt eine ausführliche Standortanalyse, die Aufstellung des Raum- und Funktionsprogramms, sowie eine Prüfung der Umweltverträglichkeit.

Vorplanung umfasst die Analyse der Grundlagen, die Abstimmung zwischen Bauherrn und Planer bezüglich der Zielvorstellung und die Aufstellung eines planungsbezogenen Zielkatalogs.

Neben den ersten Vorentwürfen zur Festlegung des Planungskonzepts werden alternative Lösungen gesucht und die evtl. notwendigen Leistungen der Fachplaner, wie z.B. Bodengutachter, Tragwerksplaner und Haustechniker integriert. In dieser Phase der Planung erfolgen ebenfalls die Analysen der wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen und energetischen Anforderungen. Hier werden auch die Möglichkeiten und der Nutzen des Einsatzes von regenerativen Energien untersucht. Außerdem erfolgt von Seiten der Planer die Aufstellung eines Finanzierungsplanes, eine Kosten – Nutzen Analyse sowie die möglicherweise notwendige Bauvoranfrage.

Die Entwurfsplanung

In dieser Phase wird das Planungskonzept stufenweise unter Berücksichtigung aller zuvor erzielten Ergebnisse weiterbearbeitet und durchgeplant. Neben der zeichnerischen Darstellung des Gesamtentwurfs werden evtl. Analysen von Alternativen und Varianten mit deren Wirkung auf die Kosten untersucht und ausgewertet.

Es erfolgt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung und eine Kostenberechnung durch das Aufstellen von Mengengerüsten oder einem Bauelementekatalog. Die Ausarbeitung besonderer Maßnahmen zur Gebäude- und Bauteiloptimierung gehört ebenfalls zu den Leistungen. Dem immer wichtiger werdenden Thema der Energieeinsparung wird durch die Festlegung der Bauteilwerte und der Art der Beheizung, sowie dem Anteil der regenerativen Energien Rechnung getragen.

Mit der Genehmigungsplanung werden die erarbeiteten Ergebnisse aufbereitet und zu den an der Genehmigung beteiligten Behörden weitergegeben. Eventuell auftretende notwendige Verhandlungen mit diesen Instanzen werden auf Wunsch vom Planer übernommen.

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